
Feature Ratgeber
Ein Verein ist keine Vermögensverwaltung
Ein Verein, der nur zur Verwaltung seines Vereinsvermögens besteht? Das reicht nicht, so entschiedne nun Richter des Bundesgerichtshofs. Aus gutem Grund.
Ein Verein, der nur zur Verwaltung seines Vereinsvermögens besteht? Das reicht nicht, so entschiedne nun Richter des Bundesgerichtshofs. Aus gutem Grund.
Auch als gemeinnützig anerkannte Vereine unterliegen dem Körperschaftssteuerecht, genießen aber einige Freiräume. So bei Einnahmen im sogenannten „idellen Bereich“. Der soll nun noch mal ausgeweitet werden. Eine gute Nachricht.